Angeln in der Wied
Die Wied im Bereich zwischen Neustadt / Wied und Niederbreitbach eignet sich hervorragend zum Angeln. Manche Stellen sind flach, einige haben einen wilderen Flusslauf und wieder andere Stellen sind durch Wehre angestaut. Besonders die vielen Campingplätze am Wiedufer im Naturpark Rhein-Westerwald bieten tolle Angelstellen.
Fischereierlaubnisscheine für die Angelabschnitte Roßbach, Waldbreitbach, Hausen und Niederbreitbach sind in der Tourist-Information Waldbreitbach und im Rathaus Waldbreitbach erhältlich.
Camping Wiedhof Waldbreitbach verkauft nur Scheine von Waldbreitbach, Camping Neuerburg Niederbreitbach nur Scheine von Niederbreitbach.
Verkaufsstellen für den Abschnitt Neustadt/Wied sind die ARAL Tankstelle Menzenbach in Neustadt und das Gemeindebüro Neustadt
Die Angelabschnitte sind in mehrere Bereiche eingeteilt:
· Neustadt / Wied: Fischstrecken A, B und C
· Roßbach / Wied (1): Zufluss Masbach bis Zufluss Elsbach
· Waldbreitbach (2): Zufluss Elsbach bis Kreuzkapelle
· Hausen / Wied (3): Kreuzkapelle bis Schießplatzweg
· Niederbreitbach (4): Schießplatzweg bis Zufluss Nonnenbach
Tipp! Eine große Auswahl an Ködern und Angelzubehör ist im LoRiSo Angelzentrum Neuwied erhältlich. www.raubfischjagd.de
Angel-Regeln (für die Abschnitte 1 bis 4)
Ausländische Gäste besitzen in der Regel keinen Fischerei-Schein. Daher müssen sie im Rathaus Waldbreitbach zuerst einen Jahres-Fischereischein für 12,00 € erwerben und versichern, dass sie sich mit den fisch und tierschutzrechtlichen Bestimmungen auskennen. Dann können sie dort auch den Erlaubnisschein für den Urlaubszeitraum kaufen. Die Vorlage eines ausländischen Fischerei-Scheins reicht nicht aus. Kinder und Jugendliche müssen bei Erwerb von Erlaubniskarten ebenfalls einen Angelschein vorweisen. Ab 7 Jahre ist das Angeln in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt, ab 14 Jahre auch alleine.
Es gelten folgende Regeln:
· Fischfang mit einer Handangel mit allen gesetzlich zugelassenen Ködern
· Angeln mit einer 2. Angel ist für Jahresscheininhaber erlaubt
· Angelverbot zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr morgens
· ganzjähriges Fangverbot für Nasen
· Das Fliegenfischen ist erlaubt
· Die Mindestmaße gemäß Erlaubnisschein sind zu beachten
· Darüber hinaus gelten die Regeln des Landesfischereigesetzes Rheinland-Pfalz
Abschnitt Neustadt / Wied Wied-Aufwärts im Bereich Neustadt / Wied werden die Angelabschnitte von der Fischerei Genossenschaft Neustadt / Wied betreut. Alle Regeln und Informationen zu diesen Erlaubnis scheinen sind hier zu finden: https://fischerei-neustadt-wied.jimdofree.com/
Interessiert? Dann einfach unverbindlich anfragen!
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