Fußmühle
Der Straßenname „Zur Fußmühle“ erinnert am östlichen Ortseingang von Großen-Buseck an das einstige Mühlenanwesen, das in den 1990er Jahren komplett abgerissen und in ein kleines Neubaugebiet umgewandelt wurde. Im Jahr 2000 begann die neue Bebauung.
Die Fußmühle wird 1753 in dem von Münch’schen Erbverteilungsvertrag als eine Erblyh-Mühl bezeichnet, die jährlich „12 Achtel Korn, 100 Stück Eier, 50 Stück schlag Kuchen, 2 Stück Schwein zu mästen“ abzugeben hatte. Die Mühle kommt in der Erbteilung zu dem Rabenauischen Stamm und wird in dieser Zeit mit 1376 Gulden veranschlagt. Wie bei allen Talmühlen haben die Besitzer häufig gewechselt. 1970 wird die Mühle stillgelegt.




