Angeln
Kommen Sie einfach mit Ihrem Sportfischereischein in die Tourist-Info und Sie erhalten einen Gastfischereierlaubnisschein. Um einen guten Überblick über die Angelmöglichkeiten in der Gemeinde Ihlow und Umgebung zu bekommen, nutzen Sie gerne die App "angeln-in". Eine interaktive Gewässerkarte für Ihr Smartphone.
Zu Ihrer Information: Die Schonzeit für Hecht und Zander ist in den Gewässern der BVO vom 01. Februar bis 15. Mai festgelegt. In dieser Zeit ist es verboten, mit toten Köderfischen, Blinkern, Spinnern, Wobblern, Twistern oder anderen Raubfischködern bzw. Straemern ( Nassfliegen ) auf Raubfische zu angeln.
Versehentlich gefangene Fische müssen schonend zurückgesetzt werden. Siehe BVO – Gewässerkarte mit dem Hinweis, dass Gastangler nicht in den Naturschutzgebieten angeln dürfen.
Zu Ihrer Information: Die Schonzeit für Hecht und Zander ist in den Gewässern der BVO vom 01. Februar bis 15. Mai festgelegt. In dieser Zeit ist es verboten, mit toten Köderfischen, Blinkern, Spinnern, Wobblern, Twistern oder anderen Raubfischködern bzw. Straemern ( Nassfliegen ) auf Raubfische zu angeln.
Versehentlich gefangene Fische müssen schonend zurückgesetzt werden. Siehe BVO – Gewässerkarte mit dem Hinweis, dass Gastangler nicht in den Naturschutzgebieten angeln dürfen.
Interessiert? Dann einfach unverbindlich anfragen!
Gut zu wissen
Öffnungszeiten
Gastangelkarten erhalten Sie in der Tourist-Information Ihlow
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr sowie 14.00-16.30 Uhr
Freitag 8.30-12.30 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr sowie 14.00-16.30 Uhr
Freitag 8.30-12.30 Uhr
Ruhetage: Samstag, Sonntag, alle Feiertage geschlossen
Preisinformationen
Tageskarte für 9,00 €
2-Tageskarte für 15,00 €
Wochendkarte für 20,00 €
Wochenkarte für 30,00 €
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Angeln ihr Mitgliedsbuch bzw. den Gastanglererlaubnisschein mitführen müssen.
2-Tageskarte für 15,00 €
Wochendkarte für 20,00 €
Wochenkarte für 30,00 €
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Angeln ihr Mitgliedsbuch bzw. den Gastanglererlaubnisschein mitführen müssen.
Information zu reduzierten Preisen: Für Jugendliche (14- und 15-jährige) 50% Ermäßigung.
Eignung
für jedes Wetter
für Gruppen
für Individualgäste
Social Media
Ansprechpartner:in
Autor:in
Ostfriesland Touristik - Landkreis Aurich GmbH
Rheinstraße 13
26506 Norden
Organisation
Ostfriesland Touristik - Landkreis Aurich GmbH
Lizenz (Stammdaten)
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