Auwälder sind naturnahe Wälder in den Auen von Bächen und Flüssen, die von Überschwemmungen und hohen Grundwasserspiegeln stark beeinflusst werden. Je nach Wasserregime, Bodenbeschaffenheit und Höhenlage lassen sich verschiedene Auwaldtypen unterscheiden: Ist der Standort häufig oder lang andauernd überflutet (100 bis 200 Tage im Jahr), entwickelt sich eine Weichholzaue mit verschiedenen Weidenarten (= Weichhölzer). Bei kürzeren oder selteneren Überflutungen mit geringer Fließgeschwindigkeit können sich Stieleichen, Eschen, Ulmen und anderen Hartholz-Baumarten behaupten, es entsteht eine Hartholzaue. In sandigen Flussauen können auf selten bzw. kurzzeitig im Winter überfluteten Standorten auch buchenreiche Ausprägungen vorkommen.
Beim „Hingster Auwald“ handelt es sich um einen Altholzbestand aus Eichen und Buchen. Aufgrund des lehmigen Standorts hat sich eine Krautschicht entwickelt, in der viele Pflanzenarten wie der Wald-Gelbstern (Gagea lutea), der Aronstab (Arum maculatum) und der Hohle Lerchensporn (Corydalis cava) schon zeitig im Frühjahr vor dem Laubaustrieb der Bäume blühen.
Durch die Besiedlung der höher gelegenen Auenbereiche wurden Hartholz-Auwälder in Mitteleuropa weitgehend verdrängt. Der „Hingster Auwald“ als Relikt des ursprünglich weit verbreiteten Waldtyps weist daher eine landesweite Bedeutung auf.
Ziel der Unterschutzstellung im Jahr 1993 ist, den Bestand an schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften zu sichern und im Einzelfall über gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu fördern. Außerdem gilt es, die hervorragende Schönheit und besondere Eigenart des „Hingster Auwaldes“ mit seinem farbenreichen Frühblüheraspekt langfristig zu bewahren.
Es sind daher alle Handlungen untersagt, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Maßnahmen, die die Höhe des Grundwasserstandes im Auwald negativ beeinflussen können, sind untersagt. Das Schutzgebiet darf nur auf den gekennzeichneten Wegen betreten werden und Hunde sind das gesamte Jahr über an der Leine zu führen.
Beim „Hingster Auwald“ handelt es sich um einen Altholzbestand aus Eichen und Buchen. Aufgrund des lehmigen Standorts hat sich eine Krautschicht entwickelt, in der viele Pflanzenarten wie der Wald-Gelbstern (Gagea lutea), der Aronstab (Arum maculatum) und der Hohle Lerchensporn (Corydalis cava) schon zeitig im Frühjahr vor dem Laubaustrieb der Bäume blühen.
Durch die Besiedlung der höher gelegenen Auenbereiche wurden Hartholz-Auwälder in Mitteleuropa weitgehend verdrängt. Der „Hingster Auwald“ als Relikt des ursprünglich weit verbreiteten Waldtyps weist daher eine landesweite Bedeutung auf.
Ziel der Unterschutzstellung im Jahr 1993 ist, den Bestand an schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften zu sichern und im Einzelfall über gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu fördern. Außerdem gilt es, die hervorragende Schönheit und besondere Eigenart des „Hingster Auwaldes“ mit seinem farbenreichen Frühblüheraspekt langfristig zu bewahren.
Es sind daher alle Handlungen untersagt, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Maßnahmen, die die Höhe des Grundwasserstandes im Auwald negativ beeinflussen können, sind untersagt. Das Schutzgebiet darf nur auf den gekennzeichneten Wegen betreten werden und Hunde sind das gesamte Jahr über an der Leine zu führen.
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