Zollhaus (6)

Denkmäler
Im Zollhaus verlangten städtische Beamte früher Pflasterzoll.
Der Marktplatz war die einzige Straße der oberen Stadt, die gepflastert war. Der Bau und der ständige Unterhalt dieses Fahrbahnbelags waren mit Kosten verbunden, und so hatte die Stadt das Recht, für das Befahren des Platzes einen sog. Pflasterzoll zu verlangen. Je nach Größe des Wagens und der Anzahl der Zugtiere fiel diese Gebühr unterschiedlich aus. Das kleine blaue Haus vor dem Unteren Tor war Wohn- und Arbeitsstätte des Zolleinnehmers, der unter dem von vier Holzsäulen getragenen Vorbau stand und die Fuhrleute abkassierte.

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Gut zu wissen

Öffnungszeiten

Eignung

  • für Gruppen

  • für Schulklassen

  • für Kinder (jedes Alter)

  • für Individualgäste

  • für Familien

  • Kinderwagentauglich

  • für jedes Wetter

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Eintritt frei

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